Die NIS2-Richtlinie markiert einen Wendepunkt in der digitalen Sicherheitslandschaft. Sie erweitert nicht nur den Anwendungsbereich der Aufsichtsmaßnahmen, sondern intensiviert durch neue Vorschriften die Zusammenarbeit und Kooperation im Cybersicherheitsbereich. Der Fokus auf das Risikomanagement hat dabei nie zuvor eine solche Priorität erfahren.
Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur strengeren Meldepflichten bei Cybervorfällen nachzukommen, sondern auch in kurzer Zeit detaillierte Berichte vorzulegen. Das bloße Einhalten von Standards reicht nicht mehr aus; es ist jetzt unerlässlich, ein durchdachtes Risikomanagementkonzept zu haben, das alle kritischen Sicherheitsaspekte abdeckt.
Und es kommt noch brisanter: Im Falle von Sicherheitsmängeln können nun nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Geschäftsführer und Vorstände persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein Aspekt, der die Dringlichkeit und Bedeutung von NIS2 unterstreicht. Sind Sie bereit für diese neue Ära der digitalen Sicherheit?
Die NIS 2 Richtlinie steht für EU Network and Information Security Directive. Am 10. November 2022 hat das Europäische Parlament einen wichtigen Schritt zum Schutz der Bürger vor bösartigen Cyberangriffen getan. Mit der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie über die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen (NIS2) müssen die EU-Mitgliedstaaten diese nun in nationales Recht umsetzen. Damit wird sichergestellt, dass jeder in Europa Zugang zu sicheren Netzwerksystemen hat.
Die neue NIS2 Richtlinie ist der Nachfolger der NIS Richtlinie. Die Mitgliedstaaten müssen sich innerhalb von 21 Monaten an diese Richtlinie halten. Andernfalls drohen ihnen die Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes 3.0 mit weitreichenden Folgen für die betroffenen Unternehmen, während die ergänzende RCE/CER-Verordnung weitere Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit stellt. NIS2 ist ein wichtiger Baustein, um die Cyber Security in Unternehmen und Behörden zu stärken.
Unternehmen müssen sich an die nationalen gesetzlichen Bestimmungen halten oder mit schweren finanziellen Sanktionen rechnen. Für große Einrichtungen kann die Geldstrafe von mindestens 10 Millionen Euro bis zu 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes bei einer Höchststrafe von 7 Millionen Euro reichen. Glücklicherweise werden im Rahmen der NIS2 keine zusätzlichen Strafen verhängt, wenn ein Verstoß gegen die GDPR-Bestimmungen Geldbußen nach sich zieht.
Die NIS2 birgt ein erhebliches Potenzial für Strafen sowie ein beträchtliches Haftungsrisiko für die Führungskräfte eines Unternehmens, die proaktiv die Einhaltung der Vorschriften überwachen müssen und mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Wie diese Verantwortlichkeit durchgesetzt wird, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab, die solche Fälle regeln.
Für Unternehmen, welche nach NIS2 als kritische Infrastrukturen deklariert werden bietet die Umsetzung von NIS2 verschiedene Vorteile:
Schutz von Kundendaten und Unternehmensdaten
erhöhter Schutz von Hacker-Angriffen
gesteigertes Vertrauen von Kunden und Partnern
Einhaltung von EU Verordnungen
Reduzierung von operativen Risiken
Nachdem sich die ursprüngliche NIS Richtlinie auf den Schutz kritischer Sektoren konzentrierte, wurde sie durch die NIS2-Richtlinie nun auf wesentliche und kritische Dienste in der öffentlichen Verwaltung, Telekommunikationsnetze und -dienste, Abfallwirtschaft und Luft- und Raumfahrt ausgeweitet. Darüber hinaus sind weitere Schlüsselindustrien wie die Herstellung von pharmazeutischen/medizinischen Geräten bis hin zu Plattformen für soziale Netzwerke in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen worden – was wirklich umfassende Sicherheitsmaßnahmen für eine Reihe von wichtigen Unternehmen und Organisationen mit sich bringt.
Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um unter den neuen Rechtsrahmen zu fallen:
mittlere Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Bei größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollte der Jahresumsatz mindestens 50 Millionen Euro betragen und die Bilanzsumme mindestens 43 Millionen betragen
Unabhängig von anderen Schwellenwerten fallen ebenfalls unter diese Bestimmungen:
Anbieter elektronischer Kommunikation
nationale Monopole, die von erheblicher Bedeutung sind oder grenzüberschreitend tätig sind
öffentliche Verwaltungen
Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen die Mindestanforderungen nicht erfüllen, können diese von den Bestimmungen der NIS2-Richtlinie betroffen sein, wenn sie in die Lieferketten von wesentlichen oder wichtigen Unternehmen eingebunden sind. Die Unternehmen müssen daher die Risiken der Cybersicherheit in ihren Lieferkettenmanagementprozessen berücksichtigen.
NIS2 setzt Mindestanforderungen an die folgenden Bereiche:
Incident Management – Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
Richtlinien – Vorgaben zur IT-Sicherheit und zum Risikomanagement
Third Party Security – IT-Sicherheit im Umgang mit Zulieferern und Partnern
Business Continuity Management und Krisenmanagement
Audit und Testing – Messung der Effektivität zu Cyber Security Maßnahmen
Verschlüsselung – Einsatz von Hash- und Verschlüsselungsstandards
Im Jahr 2016 setzte die Europäische Union ihre Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) um. Ihr Hauptziel war es, ein höheres Maß an Sicherheit für alle Netz- und Informationssysteme von Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Sie markierte einen entscheidenden Wandel in der Cybersicherheitsstrategie, die darauf abzielte, kritische Infrastrukturen vor potenziellen Hackerangriffen zu schützen.
Die Europäische Union verpflichtet die EU-Mitglieder, staatliche Sicherheitsstrategien zu entwickeln. In den Sektoren Energie, Verkehr, Banken und Finanzen, digitale Infrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Dienstleistungen wurden Mindestanforderungen und Meldepflichten festgelegt.
Im Jahr 2017 erfolgte die Umsetzung von der NIS-Richtlinie in Deutschland mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, welches das IT-Sicherheitsgesetz abgelöst hat.
Die digitale Landschaft Europas steht ständig vor neuen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit. Mit der NIS2-Richtlinie positioniert sich die EU an der Spitze des globalen Bestrebens, ein sichereres digitales Umfeld für Unternehmen und Bürger zu schaffen.
Obwohl die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 bereits einen bedeutenden Schritt in Richtung verbesserte Cybersicherheit darstellte, zeigten die jüngsten Ereignisse – einschließlich der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie – dass es Raum für Weiterentwicklung gibt.
Ausweitung des Geltungsbereichs: NIS2 erweitert seine Reichweite deutlich und umfasst nun insgesamt 18 Sektoren. Hierunter fallen sowohl kritische als auch wichtige Entitäten, wodurch eine breitere Palette von Unternehmen in den Fokus rückt.
Zielunternehmen: Die aktualisierte Richtlinie richtet sich nun speziell an mittlere und große Unternehmen, insbesondere solche mit über 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 10 Millionen EUR. Interessanterweise fallen auch bestimmte Betreiber aus der digitalen Infrastruktur und der öffentlichen Verwaltung darunter, unabhängig von ihrer Größe.
Erhöhte Cybersicherheitsanforderungen: In Anerkennung der Komplexität moderner Lieferketten legt NIS2 ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit entlang dieser Ketten. Es reicht nicht mehr aus, nur das eigene Unternehmen im Blick zu haben.
Intensivierte Kooperation: Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den betroffenen Unternehmen wird unter NIS2 weiter gestärkt. Dies zeigt den Wunsch nach einer konsistenten und kooperativen Cybersicherheitsstrategie in der gesamten EU.
Sanktionen: Um die Ernsthaftigkeit der neuen Bestimmungen zu unterstreichen, können Strafen bei Nichtbeachtung nun bis zu 7 oder 10 Millionen EUR betragen, abhängig vom jeweiligen Sektor.
NIS 2 hat einen beträchtlichen Zuwachs an Sektoren erfahren, mit sieben wesentlichen und elf wichtigen Entitäten, insgesamt also achtzehn. Diese expandierenden Bereiche stellen sicher, dass Unternehmen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um sensible Daten angemessen vor externen Bedrohungen zu schützen.
Für die NIS 2-Richtlinie relevante Sektoren sind:
Transport (Wasser, Luft, Schiene, Straße, Post und Kurier)
Energie (Stromversorgung, Kraftstoff/Heizöl, Gas, Öl, Fernwärme, Elektrizität, Wasserstoff)
Finanzinstitutionen
Banken und Finanzmarkt-Infrastruktur
Gesundheit (Medizinforschung, Gesundheitsunternehmen, Pharmazeutik, Medizintechnik, Labore, Dienstleistungen, Referenzlabore, NACE C Abt. 21, Medizinprodukte)
Chemie (Herstellung, Handel, Produktion)
Wasser und Abwasser (Wasserversorgung, Abwasser, Entsorgung, Abfallbewirtschaftung)
digitale Infrastrukturen (IXPs, DNS, TLD, Cloud Provider, RZ-Dienste, CDNs, TSP, elektronische Kommunikation und Dienste, Managed Services und Security Services)
digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
Verarbeitendes Gewerbe (Medizin/Diagnostika; DV, Elektro, Optik (NACE C Abt. 26/27); Maschinenbau (NACE C 28), Kfz/Teile (NACE C 29), Fahrzeugbau (NACE C 30))
ICT Service Management
öffentliche Verwaltung
Raumfahrt
Logistik
Lebensmittel (Großhandel, Produktion, Verarbeitung)
Forschung
Weltraum (Bodeninfrastrukturen)
Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament im November 2022 steht nun die Ratifizierung des NIS2-Gesetzes durch den EU-Rat an. Nach der Verabschiedung und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU müssen die Mitgliedsländer das Gesetz innerhalb von 21 Monaten in ihre individuelle Gesetzgebung umsetzen, damit es in Kraft treten kann – ein Prozess, der sich möglicherweise bis 2023 hinziehen kann.
Deutschland hat mit dem IT-Sicherheitsgesetz bereits Vorkehrungen getroffen, um seine Sicherheitsstruktur im Jahr 2021 anzupassen. Darin enthalten sind neue Sektoren, strengere Cybersicherheitsvorschriften und Sanktionen bei Nichteinhaltung – aber einige Maßnahmen wie die Verantwortung einzelner Unternehmen bleiben unklar, bis weitere Änderungen durch Änderungen des bestehenden Gesetzes umgesetzt werden. Bis dahin gelten die Verpflichtungen aus der NIS-Richtlinie unverändert weiter.
Seit dem Frühjahr 2023 ist das NIS2UmsuCG, ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie, in aller Munde in der deutschen Gesetzgebungslandschaft. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen einheitlichen Cybersicherheitsstandard in ganz Europa zu etablieren. Durch die Annahme des NIS2UmsuCG werden voraussichtlich rund 30.000 Unternehmen direkt beeinflusst. Dies bedeutet nicht nur höhere Sicherheitsanforderungen, sondern auch erweiterte Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Im Detail befindet sich der Gesetzentwurf derzeit in einer weiteren Überprüfungsphase, bevor er den parlamentarischen Prozess durchläuft. Aber was genau steckt dahinter? Das NIS2UmsuCG modifiziert und stärkt hauptsächlich bestehende Gesetze, insbesondere das BSI-Gesetz.
Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Harmonisierung und Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen in Europa. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Interessant ist zudem, dass nicht nur Großunternehmen im Fokus stehen. Auch mittelständische Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, sowie ihre Geschäftspartner, einschließlich IT-Dienstleistern, müssen sich an die neuen Standards anpassen.
Ein Blick auf die wesendlichen Änderungen zur NIS 2 Umsetzung Stand September 2023.
Nachweisliche Anpassungen: Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen für 2-jährige Überprüfungen werden besonders wichtige Einrichtungen und Betreiber kritischer Anlagen nun alle drei Jahre geprüft (gemäß §39). Während einige Einrichtungen weiterhin spezifische Maßnahmen umsetzen müssen, ist es nicht zwingend erforderlich, regelmäßige Nachweise darüber zu erbringen. Allerdings hat das BSI die Befugnis, sowohl Nachweise als auch Überprüfungen anzufordern und die Einhaltung von NIS2 zu kontrollieren.
Klare Definitionen für Betreiber und Sektoren: Der Entwurf vereinfacht und präzisiert, welche Unternehmen von NIS2 betroffen sind, indem er bestimmte Kriterien wie Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nutzt. Hierbei spielen insbesondere die Abschnitte und Anhänge im Gesetz eine entscheidende Rolle, wobei einige Branchen wie die Versicherung nicht berücksichtigt werden.
Maßnahmen: Unternehmen erhalten im überarbeiteten Entwurf konkrete Anhaltspunkte zur Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen, die das Ausmaß der Risikoexposition berücksichtigen. Interessant ist hierbei die Lockerung der Anforderungen an die Lieferkettensicherheit.
Verantwortung von Geschäftsleitern: Wichtige Änderungen betreffen auch Geschäftsleiter. Sie dürfen nun Dritte zur Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen heranziehen. Außerdem wurde die Haftung der Geschäftsleitung in bestimmten Aspekten gelockert.
Zeitrahmen und Fristen: Beachtenswert ist der vorgesehene Zeitplan: Das NIS-Umsetzungsgesetz soll im März 2024 verkündet werden und im Oktober 2024 in Kraft treten. Die ersten Überprüfungen werden voraussichtlich im Oktober 2027 beginnen.
Die wachsende digitale Transformation bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken mit sich. Insbesondere im Mittelstand, wo Ressourcen oft begrenzt sind, kann die Cybersicherheit zur Herausforderung werden. Die NIS 2 Richtlinie, ein zentrales Regelwerk, stellt den Mittelstand vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig auch eine klare Richtung für die Stärkung der digitalen Abwehrkräfte.
1. Umfassende technische und organisatorische Maßnahmen:
Hier geht es darum, eine Kultur der Sicherheit zu etablieren. Dies beinhaltet:
– Sicherheit der Lieferkette: Lieferanten und Partner müssen ebenso sicher sein wie das eigene Unternehmen.
– Fortlaufende Weiterentwicklung: Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Sicherheitsprotokollen in Entwicklung und Wartung sind ein Muss.
– Schulungen: Mitarbeiter sind oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette. Durch regelmäßige Schulungen kann dieses Risiko minimiert werden.
– Kryptografie und Zugriffskontrollen: Datenverschlüsselung und strenge Zugriffskontrollen sorgen dafür, dass sensible Informationen sicher sind.
2. Tiefgehendes Risikomanagement:
– Risikoanalyse: Jedes Unternehmen muss potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen systematisch identifizieren. Dies bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
– Bewältigung von Sicherheitsvorfällen: Wenn ein Sicherheitsvorfall eintritt, ist eine schnelle und koordinierte Reaktion essentiell, um den Schaden zu minimieren.
– Aufrechterhaltung des Betriebs: Unternehmen sollten Strategien entwickeln, um auch in Krisensituationen funktionsfähig zu bleiben und Ausfallzeiten zu minimieren.
3. Strikte Meldepflichten:
Fällt einem Unternehmen ein Sicherheitsvorfall auf, so tickt die Uhr. Innerhalb von nur 24 Stunden muss eine Erstmeldung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Doch das ist erst der Anfang. Innerhalb der nächsten 72 Stunden muss diese Meldung aktualisiert und eine umfassende Bewertung des Vorfalls eingereicht werden.
Ein Monat mag nach einer langen Zeit klingen, doch die Herausforderung liegt im Detail. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Unternehmen eine abschließende Meldung vorlegen, die nicht nur den Vorfall beschreibt, sondern auch tief in die Ursachenanalyse eintaucht. Ebenfalls von Bedeutung sind die ergriffenen Abhilfemaßnahmen und, falls zutreffend, die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorfalls.
NIS 2 geht noch einen Schritt weiter. Bestimmte Schlüsselinstitutionen und -einrichtungen, darunter auch Domain-Name-Registry-Diensteanbieter, müssen sich proaktiv beim BSI registrieren und ihre relevanten Daten übermitteln. Dies dient der verbesserten Koordination und stellt sicher, dass das BSI immer einen Überblick über die potenziellen Risikofaktoren im digitalen Raum hat.
4. Verantwortung und Governance:
Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie trägt die Geschäftsführung nunmehr die direkte Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Das ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch des Vertrauens. Kunden, Partner und Stakeholder erwarten zu Recht, dass Unternehmen ihre Daten und Prozesse ernsthaft schützen. Und wer könnte besser für die Sicherheit eines Unternehmens stehen als seine Führungskräfte?
NIS2 erkennt die Wichtigkeit von Bildung und Weiterbildung im Bereich Cybersicherheit an. Geschäftsführer und leitende Angestellte sind verpflichtet, sich regelmäßig schulen zu lassen. Dies betont, dass Cybersicherheit kein einmaliges Projekt ist, sondern eine kontinuierliche Anstrengung erfordert. Doch nicht nur die Spitze des Unternehmens muss informiert sein. Jeder Mitarbeiter ist ein potenzielles Einfallstor für Bedrohungen, weshalb eine breite Schulungsbasis für den gesamten Mittelstand unerlässlich ist.
5. Blick über den Tellerrand – Sicherheit in der gesamten Lieferkette:
Das Hauptaugenmerk liegt nicht nur auf den Kernunternehmen. Auch Zulieferer, Partner und Dienstleister müssen Sicherheitsstandards erfüllen, da sie potenzielle Einfallstore für Angriffe darstellen können.
Die NIS2-Richtlinie stellt den Mittelstand vor neue Aufgaben, bietet aber auch die Chance, das eigene Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Es geht nicht nur um das Erfüllen von Vorschriften, sondern um den Aufbau einer robusten digitalen Infrastruktur, die das Unternehmen schützt und Wettbewerbsvorteile schafft.
Obwohl die NIS 2 Richtlinie strenge Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz stellt, sieht sie keine direkte Zertifizierung vor. Es gibt klare Meldepflichten und andere Richtlinien, die Unternehmen erfüllen müssen, aber eine Zertifizierung als solche ist nicht zwingend.
Trotz der fehlenden Zertifizierungspflicht kann eine anerkannte Zertifizierung wie die ISO27001 Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der NIS 2 zu erfüllen. Sie bietet nicht nur eine bewährte Vorgehensweise zur Einhaltung von Sicherheitsstandards, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens.
Zwar kann eine Zertifizierung hilfreich sein, jedoch betont die NIS 2 Richtlinie das Endziel: ein hohes Sicherheitsniveau. Wenn Unternehmen bereits ein solches Niveau erreicht haben, kann eine zusätzliche Zertifizierung zwar Vorteile bieten, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.
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