Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß DSGVO sowie BDSG-NEU unterstützen wir Sie mit unseren erfahrenen und praxisorientierten Datenschutzbeauftragten. Unser Ziel ist es, Ihren Datenschutz normkonform aufzustellen, ohne die Geschäftsprozesse unnötig zu belasten und durch ein schlankes Management die Datenschutzprozesse zu erleichtern.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagementsystems in Ihrem Unternehmen und stehen internen sowie externen Stakeholdern als Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenso fungieren wir als externe Datenschutzbeauftragte und Ansprechpartner für Datenschutzaufsichtsbehörden.
Wir unterstützen Sie in der Datenschutz Beratung bei der Umsetzung der folgenden Themenbereiche:
Unser Service bietet einen umfassenden Schutz der Unternehmensdaten für komplexe Unternehmensgruppen. Wir koordinieren die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten und sorgen für genaue Aufzeichnungen über mehrere Abteilungen hinweg, die jeweils ihre eigenen individuellen Bedürfnisse haben. Unser Fachwissen stellt sicher, dass jeder Schritt, der unternommen wird, mit den heutigen Gesetzen übereinstimmt, so dass Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Von Arztpraxen und Krankenhäusern bis hin zu Apotheken, Labors und darüber hinaus – der Gesundheitssektor ist ein komplexer Bereich, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, wenn es um den Datenschutz geht. Wir wissen, wie heikel diese Verantwortung sein kann. Die Einhaltung der Bestimmungen von Art. 9 DSGVO für gesundheitsbezogene personenbezogene Daten muss oberste Priorität haben. Lassen Sie uns Ihrer Organisation helfen, mit den strengen Anforderungen Schritt zu halten, damit Sie die Rechtssicherheit wahren und gleichzeitig vertrauliche Gesundheitsdaten von Patienten schützen können.
Statten Sie Ihr kleines und mittleres Unternehmen mit umfassenden Datensicherungsdiensten aus. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie die Vorschriften problemlos einhalten können, denn wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Geschäftsanforderungen. Vertrauen Sie uns den Schutz wertvoller Kundendaten an – wir sorgen dafür, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten!
Der wertvolle Beitrag, den Mitarbeiter für ein Unternehmen leisten, geht Hand in Hand mit den Daten, die sie erzeugen. Arbeitgeber können diese Mitarbeiterinformationen für die Bewertung der Belegschaft, die Nachverfolgung und sogar für sensible persönliche Einblicke nutzen. Allerdings müssen die Datenschutzgesetze beachtet werden, wenn es um die Frage geht, inwieweit die verschiedenen Mitglieder eines Teams Zugriff auf bestimmte Bereiche in Ihren Datenbanksystemen haben sollten. Denn viele Prozesse, die harmlos erscheinen, können in Wirklichkeit gegen die Vorschriften verstoßen, wenn nicht zuvor angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Die Globalisierung der Geschäftsabläufe hat einen Bedarf für die sichere Übertragung personenbezogener Daten zwischen Ländern geschaffen. Da größere Unternehmen in der Regel Cloud-Computing nutzen und KMUs sich dessen Potenzial zunutze machen, bleibt die internationale Übertragung ein ständiges Hindernis bei der Einhaltung der GDPR-Verordnung – was zu rechtlichen Schwierigkeiten führt, die Unternehmen angehen müssen, um konform zu bleiben.
Unternehmen auf der ganzen Welt stehen vor komplexen Compliance-Herausforderungen, wenn es um den internationalen Datenschutz geht. Von der Aushandlung des grenzüberschreitenden rechtmäßigen Datenverkehrs und der Identifizierung der an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligten Parteien bis hin zur Einhaltung der nationalen Gesetze, der vertraglichen Vereinbarung zusätzlicher Rechte oder Pflichten und der Verfolgung der zuständigen Aufsichtsbehörden – all diese Aspekte müssen berücksichtigt werden.
Ein wesentlicher Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Datenschutzanforderungen einhält, ist ein Audit. Diese Überprüfung auf höchster Ebene bewertet, wo Defizite bestehen, und skizziert die idealen Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, damit die Compliance-Ziele erreicht werden können. Eine Analyse kann Lücken in der Dokumentation, in den technischen Prozessen oder in den organisatorischen Ansätzen aufdecken, die im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geschlossen werden müssen. Auch bestehende aktive Geschäftsanwendungen müssen möglicherweise unter dem Gesichtspunkt der Datensicherheit optimiert werden.
Von multinationalen Unternehmen bis hin zu lokalen Geschäften – wir sind für alle Ihre Bedürfnisse bei der Erstellung und Anpassung von Datenschutzdokumenten da. Wir bewerten die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens anhand seiner Größe, Struktur und branchenspezifischen rechtlichen Anforderungen, bevor wir benutzerfreundliche Vorlagen bereitstellen, die sich leicht an die Anforderungen eines jeden anpassen lassen. Mit unserer Hilfe bleiben Sie konform mit den Vorschriften und können gleichzeitig Ihre Richtlinien mit Ihren persönlichen Interessen in Einklang bringen. Wir helfen Ihnen bei der maßgeschneiderten Erstellung und Verbesserung von Datenschutzdokumenten.
Die Rechte der betroffenen Person, wie sie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Art. 15 – 22 DSGVO) definiert sind, sind eine Reihe von Rechten, die natürliche Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben. Diese Rechte umfassen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Außerdem können natürliche Personen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen oder deren Übertragbarkeit verlangen.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist es von größter Bedeutung, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in Sachen Datenschutz geschult sind. Art. 39 (1) (b) umreißt klare Erwartungen an die Schulung von Personal, das „mit der Verarbeitung von Daten befasst ist“, und stellt sicher, dass sie sich an die Vorschriften der DSGVO halten. Ordnungsgemäß geschulte Mitarbeiter erfüllen nicht nur die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften, sondern tragen auch dazu bei, wichtige Informationen zu schützen – ein unschätzbares Gut, wenn es um den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden in einem Unternehmen geht.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Erfahrungen mit, so dass sie unvoreingenommene Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.
Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung der neuesten Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird, diese Person stellt sicher, dass alle relevanten Prozesse in einem Unternehmen – unabhängig von der Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.
Von automatisierten Systemen, die große Mengen an Daten verarbeiten, bis hin zu den Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit eines Unternehmens geht.
Ja, die Ernennung eines DS-Beauftragten ergibt sich aus Artikel 27 DSGVO und betrifft in der Regel jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist bereits dann der Fall, sobald ein Unternehmen z.B. Mitarbeitende einstellt.
Schriftlich durch die Geschäftsführung. Achtung: Die Verantwortung für den korrekten Datenschutz liegt und bleibt immer bei der Geschäftsführung!
Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte der Mitarbeiter und macht sie als Arbeitgeber attraktiv. Zum anderen verhindert es ganz einfach große Schäden, die durch Strafen entstehen können, wenn Sie nicht korrekt nach den DSGVO Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer engmaschiger und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.
Die Kosten eines unzureichenden Datenschutzes gehen über die finanziellen Aspekte hinaus: sie können das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen untergraben. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolle Praktiken, die das Vertrauen stärken.
Unser Team aus sehr erfahrenen Datenschutz Beratern führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.
Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Website-Inhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz Audit Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung umsetzbarer Lösungen, welche die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.
Der Umfang und die Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können häufigere Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.
Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: GDPR-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist eine umfassende Lösung für die Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden können.
Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.
Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und wesentliche Maßnahmen. Dies ermöglicht es, sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.