Am 7. Mai 2021 wurde das damals bestehende IT-Sicherheitsgesetz von 2015 aktualisiert und angepasst: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Mit dem Gesetz wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weiter befähigt, für digitale Sicherheit in Deutschland zu sorgen.
Nun, mit den erhöhten Befugnissen für das BSI gehen nach Meinung von Kritikern Einschränkungen für die Freiheit von Bürgern einher. Besonders umstritten sind dabei die Möglichkeit des BSI ihm bekannte IT-Sicherheitslücken geheim halten zu dürfen, um diese für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Verpflichtung, diese dem Hersteller zu melden, besteht nicht.
Auch die Befugnis, sogenannten „Staatstrojaner“ zu nutzen, um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen halten Kritiker für einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre.
Die verschärften Meldepflichten bedeuten womöglich einen erhöhten bürokratischen Aufwand.
Durch schärfere Regelungen besteht die Gefahr, dass Sicherheitsforscher oder Aktivisten, die Schwachstellen aufdecken, in die Gefahr kommen illegal zu handeln.