Haben Sie auf alle Fragen rund um die Informationssicherheit Ihres Unternehmens eine solide Antwort? Möchten Sie ISO 27001-zertifizierte Sicherheitsrichtlinien in Ihre Geschäftsprozesse integrieren und nachhalten, Ihnen fehlen jedoch die innerbetrieblichen Ressourcen? Stellen Sie sich vor, Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre IT-Sicherheit gewährleisten.
Unser externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) bietet Ihnen eine präzise, effektive Herangehensweise. Mit jahrelanger Erfahrung, fundiertem Fachwissen ist er immer an Ihrer Seite und identifiziert potenzielle Schwachstellen, erfüllt gesetzliche Anforderungen und steuert Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter verlässlich durch komplexe IT-Strukturen und hohen Ansprüchen an Ihre IT-Sicherheit.
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Gerne unterstützen wir Sie, damit Sie sich um die wesentlichen Dinge in Ihrem Unternehmen kümmern können. Wir halten Ihnen den Rücken frei.
Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager oder für Ihre IT-Sicherheit, unsere IT-Sicherheits-Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die für Sie individuell angepasste Lösung erhält.
Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen und finden die passende Lösung für die Sicherheit Ihres Unternehmen.
Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung. Er fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und den IT-Abteilungen. Je nach Situation des Unternehmens kann es sein, dass diese Position aufgrund von Ressourcenbeschränkungen oder anderen Faktoren nicht in Vollzeit besetzt werden kann – dennoch bleibt sie eine wichtige Aufgabe. Die Umsetzung einer erfolgreichen Sicherheitsstrategie erfordert spezielles Wissen über Normen und Vorschriften, das in der Unternehmensumgebung möglicherweise nicht vorhanden ist. Mit zeitaufwändigen Prozessen zur Beschaffung dieser Informationen befinden sich Unternehmen oft in langwierigen, weniger effizienten Zyklen, die die Produktivität in anderen Arbeitsbereichen beeinträchtigen.
Ein professioneller externer Informationssicherheitsbeauftragter ist die perfekte Ergänzung für jedes Unternehmen. Mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen in einer Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen kann er sofort ein effektives System zum Schutz Ihrer Daten einführen. Der Informationssicherheitsbeauftragte ist erwartungsgemäß auf die Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Um die Einhaltung dieser Vorschriften gemäß § 5 BDSG bzw. 88 TKG zu gewährleisten, kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Auftraggeber und externem Dienstleister ausgehandelt werden.
Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist ein wesentlicher Aktivposten in jedem Unternehmen. Er gewährleistet die Sicherheit und den Schutz aller Informationen – von klassischen IT-Modellen bis hin zu neu eingegangenen Daten. Mit seinem Fachwissen steht er der Geschäftsleitung zur Seite, indem er eine Sicherheitspolitik und -richtlinie aufstellt, die in sorgfältiger Zusammenarbeit erarbeitet wird.
Der Informationssicherheitsbeauftragte spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Systeme und Daten des Unternehmens. Durch die Entwicklung von Prozessen, Richtlinien, Kennzahlen und Schwellenwerten zur Gewährleistung der Effizienz von Vorschriften sind sie in der Lage, die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Sicherheitsziele zu messen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass diese Protokolle immer auf dem neuesten Stand bleiben und alle internen/externen Arten von Informationen in jeder Phase sicher sind.
Die Mitarbeiter sind entscheidend für die Fähigkeit eines Unternehmens, sich vor bösartigen Cyber-Bedrohungen zu schützen. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, die für eine sichere Datenverarbeitung erforderlich sind, bietet unser Informationssicherheitsbeauftragter eine Reihe von Schulungen an, die sie mit dem notwendigen Bewusstsein und Know-how ausstatten. Darüber hinaus überwachen regelmäßige Berichte die Sicherheitsleistung, während Zertifizierungen die Einhaltung der Dokumentationspflicht garantieren – so sind Unternehmen in einer stärkeren Position gegenüber möglichen Verstößen.
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (§ 8a BSIG / BSI-KritisV) ist die Ernennung eines Informationssicherheitsbeauftragten aufgrund ihrer Meldepflichten gesetzlich vorgeschrieben. In allen anderen Branchen ist dies jedoch einfach ein strategischer Schritt der Unternehmensführung, um sicherzustellen, dass der Geschäftsbetrieb widerstandsfähig und sicher gegenüber potenziellen Bedrohungen bleibt. Die dafür erforderliche Bewertung kann sowohl aus fachlicher als auch aus zeitlicher Sicht eine Herausforderung sein. Daher ist ein externer Informationssicherheitsbeauftragter für eine erfolgreiche Umsetzung von unschätzbarem Wert für ein Unternehmen.
Informationssicherheit ist der Schlüssel für einen erfolgreichen IT-Betrieb. Im Falle eines Angriffs oder einer Störung kann ein Informationssicherheitsbeauftragter dem Management und seinen Teams dabei helfen, Maßnahmen zu ergreifen, um schnell zu den normalen Arbeitsabläufen zurückzukehren. Der Informationssicherheitsbeauftragte bietet die notwendigen Anleitungen zu Fragen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität, die dazu beitragen, ein sicheres System zu schaffen, das speziell auf die individuellen Anforderungen jedes Unternehmens zugeschnitten ist, so dass das Leistungsniveau jederzeit optimal bleibt.
Der Erfolg eines Informationssicherheitsbeauftragten beruht auf einem Dreiklang: Kompetenz, Zuverlässigkeit und Vertrauen. Daher erfordert diese wichtige Rolle eine Person mit den besten Qualifikationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Verschärfung der Maßnahmen zur Informationssicherheit – von der Einhaltung der ISO 27000-Standards bis hin zur betrieblichen Kontinuität über ISO 22301-Protokolle.
Als Informationssicherheitsbeauftragter muss man über die damit verbundenen Änderungen – wie DSGVO und BDSG – gut informiert sein, um Präventivmaßnahmen für ein sicheres Unternehmensnetzwerk richtig umzusetzen. Informationssicherheitsbeauftragte müssen über ein umfassendes Verständnis der IT-Systeme und -Verfahren verfügen, die innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse über Netzwerke, Routing und Firewalls von größter Bedeutung, wenn es darum geht, in Bezug auf Datenschutzbestimmungen auf dem Laufenden zu bleiben, die sich erheblich auf den Betrieb auswirken können, wenn sie nicht korrekt umgesetzt werden.
Unter IT-Sicherheit versteht man die Schutzmaßnahmen, die eingesetzt werden, um den unbefugten Zugriff, den Missbrauch, die Veränderung oder die Verweigerung eines Computersystems und seiner Netzwerke zu verhindern. IT-Sicherheit umfasst auch alle Aspekte der IT-Infrastruktur, von Hardware und Software bis hin zu Anwendungen, Datenspeichersystemen, Datenbanken und Webportalen.
Auf der anderen Seite konzentriert sich die Informationssicherheit auf den Schutz sensibler Daten wie Kundeninformationen, Finanzdaten und andere vertrauliche Informationen. Die Informationssicherheit wird in der Regel durch verschiedene Sicherheitsprotokolle umgesetzt, um sicherzustellen, dass nur befugtes Personal auf die Informationen zugreifen kann. Die IT-Sicherheitsmaßnahmen sind so konzipiert, dass sie sowohl die IT-Infrastruktur als auch sensible Daten vor externen Bedrohungen und internen Schwachstellen schützen.
Im Allgemeinen geht es bei der IT-Sicherheit um den Schutz von Netzwerken, Systemen und Anwendungen vor böswilligen Angriffen oder unbefugtem Zugriff. Zur IT-Sicherheit gehören auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität von Daten und Systemen sowie Maßnahmen zum Schutz vor versehentlichem oder absichtlichem Verlust oder Schaden. IT-Sicherheit ist für Unternehmen aller Größenordnungen von entscheidender Bedeutung, von kleinen Unternehmen bis hin zu Großkonzernen. Daher sollte die IT-Sicherheit sowohl von IT-Fachleuten als auch von Benutzern ernst genommen werden.
Unternehmen in bestimmten Branchen müssen oft einen Beauftragten für Informationssicherheit ernennen, um die geschäftliche Zusammenarbeit zu erleichtern. Durch den Nachweis des implementierten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und der ernannten Mitarbeiter können Kunden sicher sein, dass ihre Partner alle notwendigen Schritte zum Schutz wichtiger Daten unternommen haben.
Die IT-Sicherheit ist für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung und sollte nicht vernachlässigt werden. IT-Sicherheit bietet die notwendigen Maßnahmen, um Informationssysteme vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Unterbrechung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.
Bei der Auswahl eines Informationssicherheitsbeauftragten ziehen es viele Unternehmen vor, eine Lösung aus den eigenen Reihen zu finden – entweder durch die Einstellung von Spezialisten oder durch die Weiterbildung bestehender Mitarbeiter. Um eine erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass es bei der Besetzung der Stelle keinen Interessenkonflikt gibt und sowohl Mitglieder der Geschäftsleitung als auch der IT-Abteilung die Stelle nicht besetzen können. Daher bietet es sich oft an einen externen Informationssicherheitsbeauftragten zu benennen, um sowohl weitreichende Expertise als auch interne Interessenskonflikte zu vermeiden.
Qualifizierte Informationssicherheitsbeauftragte zu rekrutieren und auszubilden ist keine leichte Aufgabe. Unternehmen müssen eine Reihe von Fachkenntnissen und Berufserfahrungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, wen sie einstellen wollen. Das macht es für sie schwierig, den richtigen Kandidaten zu finden – ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, ihn zu halten. Daher kann ein externer Sicherheitsbeauftragter eine pragmatischere Lösung sein, die sicherstellt, dass sich Unternehmen auf einen konsistenten Schutz vor Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen verlassen können, ohne sich langfristig zu binden oder kostspielige Investitionen in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter zu tätigen.
TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.